Ein Statement von Bernhard Kern
Die Pläne der Bundesregierung für das Doppelbudget 2027/2028 senden ein alarmierendes Signal an Österreichs Wirtschaft: Um das Budgetdefizit zu drücken, wird ausgerechnet bei jenen gespart, die das volle wirtschaftliche Risiko tragen – unseren Klein- und Mittelbetrieben (KMU), Freiberuflern und Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
Mit der geplanten Streichung von Wertpapieren (den bekannten Paragraf-14-Fonds) als Deckung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verliert eine zentrale Säule der unternehmerischen Vorsorge ihre steuerliche Anerkennung. Das ist eine Budgetsanierung auf dem Rücken der Selbstständigen!
Warum diese Maßnahme die Realität moderner KMU ignoriert
Die politische Argumentation, Unternehmer könnten stattdessen einfach in Maschinen oder Fuhrparks investieren, geht völlig an der Realität vorbei.
-
Dienstleister im Nachteil: Eine Softwareentwicklerin, ein Unternehmensberater oder eine Psychotherapeutin haben keinen klassischen, jährlichen Investitionsbedarf in körperliche Wirtschaftsgüter. Für sie waren Wertpapiere die einzige realistische Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag voll auszuschöpfen.
-
Gefährliche Ungleichbehandlung: Während Arbeitnehmer völlig zu Recht von der steuerlichen Begünstigung des Weihnachtsmanns- und Urlaubsgelds (Jahressechstel) profitieren, wird Selbstständigen das ohnehin schwächere Gegenstück zur Eigenvorsorge massiv beschnitten.
-
Rücklagen statt Staatshilfe: Die Krisen der letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig eigene Reserven sind. Wer in guten Zeiten polstert, bleibt unabhängig. Diese Eigenverantwortung wird nun aktiv geschwächt.
Wir sehen hier ein gefährliches Déjà-vu zu den Fehlern aus 2014. Anstatt aus der Vergangenheit zu lernen, wird ein funktionierendes, praxistaugliches Instrument der Budgetsanierung geopfert. Wer Investitionen und Standortpolitik fördern will, muss die Eigenkapitalbildung erleichtern – nicht erschweren!
⚡ WICHTIGER AUFRUF: Nutzen Sie Ihre Chance noch 2026!
Da die restriktiven Änderungen erst mit dem Budget 2027 greifen sollen, gilt aktuell noch die alte, vorteilhafte Regelung. Das Jahr 2026 ist Ihre Chance, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag letztmalig in vollem Umfang über §14-Wertpapiere steueroptimierend zu nutzen.
Lassen Sie diese Möglichkeit für Ihr Unternehmen nicht ungenutzt verstreichen, um wichtige finanzielle Rücklagen für die Zukunft zu bilden.
Wir von KB3 unterstützen Sie wie gewohnt dabei, Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Kommen Sie gerne direkt auf uns zu, um Ihre Strategie für 2026 zu fixieren.
Ihr Bernhard Kern