Ab wann gilt ein KFZ Schaden als Totalschaden?
In Österreich wird ein Totalschaden angenommen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 10 Prozent übersteigen. Bis zu dieser Grenze werden die Reparaturkosten zur Gänze übernommen. Frau K. hätte bei einem Wiederbeschaffungswert von 4.700 Euro daher Reparaturkosten bis zu 5.170 Euro bezahlt bekommen. Der beigezogene Sachverständige ermittelte jedoch Reparaturkosten in Höhe … Weiterlesen …