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Steuerpläne 2027

Gewinnfreibetrag: Ende der §14-Fonds geplant

11. Juni 2026 2 Min. Lesezeit
Gewinnfreibetrag: Ende der §14-Fonds geplant

Das Wichtigste in Kürze

  • Geplante Streichung: Wertpapiere (§14-Fonds) sollen als Deckung für den Gewinnfreibetrag wegfallen
  • Betroffen: vor allem Dienstleister, Freiberufler und Ein-Personen-Unternehmen ohne klassischen Investitionsbedarf
  • Zeitpunkt: Die Änderung soll erst mit dem Budget 2027 greifen – 2026 gilt noch die alte Regelung
  • Kritik: Die Maßnahme erschwert die Eigenkapitalbildung und schwächt die unternehmerische Vorsorge

Die Pläne der Bundesregierung für das Doppelbudget 2027/2028 senden ein alarmierendes Signal an Österreichs Wirtschaft: Um das Budgetdefizit zu drücken, wird ausgerechnet bei jenen gespart, die das volle wirtschaftliche Risiko tragen – unseren Klein- und Mittelbetrieben (KMU), Freiberuflern und Ein-Personen-Unternehmen (EPU).

Mit der geplanten Streichung von Wertpapieren (den bekannten Paragraf-14-Fonds) als Deckung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verliert eine zentrale Säule der unternehmerischen Vorsorge ihre steuerliche Anerkennung. Das ist eine Budgetsanierung auf dem Rücken der Selbstständigen.

Was genau plant die Bundesregierung?

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag erlaubt es Unternehmerinnen und Unternehmern, einen Teil ihres Gewinns steuerfrei zu stellen – wenn dieser Betrag durch bestimmte Investitionen gedeckt ist. Bisher konnten dafür auch Wertpapiere (sogenannte §14-Fonds) herangezogen werden. Genau diese Möglichkeit soll nun gestrichen werden.

Warum trifft das vor allem Dienstleister?

Die politische Argumentation, Unternehmer könnten stattdessen einfach in Maschinen oder Fuhrparks investieren, geht an der Realität vieler moderner Betriebe vorbei.

  • Dienstleister im Nachteil: Eine Softwareentwicklerin, ein Unternehmensberater oder eine Psychotherapeutin haben keinen klassischen, jährlichen Investitionsbedarf in körperliche Wirtschaftsgüter. Für sie waren Wertpapiere die einzige realistische Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag voll auszuschöpfen.
  • Gefährliche Ungleichbehandlung: Während Arbeitnehmer völlig zu Recht von der steuerlichen Begünstigung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds (Jahressechstel) profitieren, wird Selbstständigen das ohnehin schwächere Gegenstück zur Eigenvorsorge massiv beschnitten.
  • Rücklagen statt Staatshilfe: Die Krisen der letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig eigene Reserven sind. Wer in guten Zeiten polstert, bleibt unabhängig. Diese Eigenverantwortung wird nun aktiv geschwächt.

Was bedeutet das für Ihre Vorsorge?

Wir sehen hier ein gefährliches Déjà-vu zu den Fehlern aus dem Jahr 2014. Anstatt aus der Vergangenheit zu lernen, wird ein funktionierendes, praxistaugliches Instrument der Budgetsanierung geopfert. Wer Investitionen und Standortpolitik fördern will, muss die Eigenkapitalbildung erleichtern – nicht erschweren.

Wichtig: Nutzen Sie Ihre Chance noch 2026

Da die restriktiven Änderungen erst mit dem Budget 2027 greifen sollen, gilt aktuell noch die alte, vorteilhafte Regelung. Das Jahr 2026 ist Ihre Chance, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag letztmalig in vollem Umfang über §14-Wertpapiere steueroptimierend zu nutzen.

Lassen Sie diese Möglichkeit für Ihr Unternehmen nicht ungenutzt verstreichen, um wichtige finanzielle Rücklagen für die Zukunft zu bilden.

Was können Sie jetzt tun?

Wenn Sie selbstständig sind und den Gewinnfreibetrag bisher über Wertpapiere genutzt haben, lohnt es sich, Ihre Strategie für 2026 frühzeitig zu planen. In der Regel gilt: Je früher Sie sich mit den Möglichkeiten auseinandersetzen, desto besser können Sie die verbleibende Zeit nutzen.

Wir von KB3 unterstützen Sie wie gewohnt dabei, Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Kommen Sie gerne direkt auf uns zu, um Ihre Strategie für 2026 zu fixieren.

Ihr Bernhard Kern

Häufige Fragen

Was ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag erlaubt es Unternehmerinnen und Unternehmern, einen Teil ihres Gewinns steuerfrei zu stellen. Voraussetzung ist, dass dieser Betrag durch bestimmte Investitionen gedeckt ist. Bisher zählten dazu auch Wertpapiere, sogenannte §14-Fonds.

Wen betrifft die geplante Abschaffung der §14-Fonds besonders?

Besonders betroffen sind Dienstleister, Freiberufler und Ein-Personen-Unternehmen. Sie haben in der Regel keinen jährlichen Investitionsbedarf in Maschinen oder Fuhrparks. Für sie waren Wertpapiere oft die einzige Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag voll auszuschöpfen.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die Änderungen sollen erst mit dem Budget 2027 greifen. Das Jahr 2026 gilt daher noch als letzte Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag über §14-Wertpapiere in vollem Umfang zu nutzen. Details können sich im Gesetzgebungsprozess noch ändern.

Was sollte ich als Selbstständiger jetzt tun?

Wenn Sie den Gewinnfreibetrag bisher über Wertpapiere genutzt haben, lohnt es sich, Ihre Strategie für 2026 frühzeitig zu planen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder wenden Sie sich an KB3, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

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